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Anlässlich der aktuellen Innenminister-Konferenz und des morgigen Weltflüchtlingstags fordert die Arbeiterwohlfahrt einen Corona-bedingten Abschiebestopp sowie die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus europäischen und außereuropäischen Flüchtlingslagern.
Brigitte Döcker vom Vorstand des AWO Bundesverbandes erklärt dazu: „Die geringeren Fallzahlen und die ersten Lockerungen der Corona-Beschränkungen täuschen darüber hinweg, dass viele Länder, auch im europäischen Raum, noch stark von der Pandemie betroffen sind. Dieser Zustand muss bei den nun wieder geplanten Abschiebungen berücksichtigt werden.
Dublin-Rückführungen in EU-Mitgliedstaaten, die besonders von der Pandemie betroffen sind und/oder Geflüchteten keinen ausreichenden Schutz bieten können, müssen unterbleiben! Im Gegenteil sollte das BAMF auf die Aussetzung der Überstellungsfrist verzichten und großzügig von der Möglichkeit des Selbsteintritts Gebrauch machen“.
Dieser Abschiebstopp muss aber auch die außereuropäischen Länder umfassen, in die Deutschland zu „pandemiefreien Zeiten“ abschiebt, fordert der Wohlfahrtsverband. Zeitgleich braucht es, besonders in dieser Zeit, innereuropäische Solidarität in Form eines fairen Mechanismus der Verantwortungsteilung für die Aufnahme von Antragsteller*innen innerhalb der EU. Solange es dafür aber keine Einigung zwischen allen Mitgliedstaaten gibt, besteht dringender Bedarf an einem vorübergehenden Programm zur Umsiedlung von Antragsteller*innen, die in EU-Grenzstaaten einreisen.
„Hierzu kann nicht auf eine europäische Lösung gewartet werden. Jetzt muss gehandelt und ein klares Signal gesendet werden: Eine solidarische Übernahme von Verantwortung in Form einer umgehenden Umsetzung von Landesaufnahmeprogrammen ist möglich. Wir haben Platz!“, so Döcker.
Zivilgesellschaftliche Initiativen und Regierungsmitglieder verschiedener Bundesländer haben die Aufnahmebereitschaft von Schutzsuchenden immer wieder bestätigt.
Forderungen:
- Die Bundesländer sollen entsprechende Landesaufnahmeprogramme gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG einrichten. Bezüglich einer Aufnahme aus Griechenland sollten hierfür insbesondere auch Personen mit familiären Beziehungen nach Deutschland berücksichtigt werden.
- Die Bundesregierung soll aktuell Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin‐III-Verordnung ermöglichen und diese im Falle einer Verfristung aufgrund des hohen Stellenwerts der Familie und des Kindeswohls trotzdem umsetzen. Dies gilt auch für Familienzusammenführung aus Drittstaaten.
- Darüber hinaus soll die Bundesregierung über Art. 17 Abs. 2 Dublin‐III‐Verordnung auch weitere Schutzsuchende aus Griechenland aufnehmen. Zudem sollen humanitäre Aufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 2 AufenthG und Resettlement ausgebaut werden.