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Allgemeinverbindliche Tarifverträge für soziale Berufe sind nötig

Von: Anna Droste-Franke

 

Die Organisation von Arbeit unterliegt einem ständigen Wandel. Gemäß ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode hat die amtierende Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren einige Vorhaben zur Stärkung der Tarifautonomie in die Tat umgesetzt: die Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 € zum 1. Januar 2015 durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und seine Erhöhung auf 8,84 € zum 1. Januar 2017. Zudem wurden Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen umgesetzt. Im Juli dieses Jahres hat das Bundeskabinett überdies einen höheren Mindestlohn für Pflegehilfskräfte in Höhe von 10,20 € pro Stunde in den alten Bundesländern, 9,50 € in den neuen Bundesländern beschlossen, welcher der im April von der Pflegekommission ausgehandelten Lohnuntergrenzen für alle Pflegebetriebe und ihre Beschäftigten entspricht.

Dennoch zeigt sich: Diese Maßnahmen reichen nicht aus, um die große Binnendifferenzierung der Vergütungssituation in den sozialen Berufen aufzufangen. Greift man sich exemplarisch die Altenhilfe heraus, zeigt sich, allein die Vergütung von Fachkräften in der Altenpflege bei gleichem Qualifikationsniveau ist höchst unterschiedlich. Dabei schwankt das Einkommen je Bundesland beachtlich. Zudem ist die Vergütung vom Einsatzort bzw. der Art der Einrichtung anhängig. Nicht zuletzt bestehen große Unterschiede zwischen solchen Beschäftigten, die nach Tarif vergütet werden und anderen, die bei nichttarifgebundenen Arbeitgebern tätig sind.

Aus Sicht der AWO benötigt der gesamte soziale Bereich neue, klare Regelungen.

Möchte man die Situation insgesamt und die Attraktivität der Sozialen Berufe verbessern, braucht es allgemeinverbindliche Tarifverträge für die sozialen Berufe. Aus Sicht der AWO benötigt der gesamte soziale Bereich neue, klare Regelungen. Hierüber kann auch die Erhöhung der Lohnuntergrenzen, wie zuletzt für die Pflegehilfskräfte, nicht hinwegtäuschen. Der bedeutsame gesellschaftliche und ökonomische Wert sozialer Arbeit muss sich vielmehr auch in den Löhnen wiederspiegeln. Denn nur mit einer Anhebung des Lohnniveaus und einer Verbesserung der Entgeltstrukturen kann die Attraktivität der Sozialen Arbeit gesteigert und dem stetig wachsenden Fachkräftemangel wirksam entgegengetreten werden.

Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels wird man sich auch fragen müssen, wie die Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte in gesundheitlich herausfordernden Berufen so gestaltet werden können, dass man ihr Know-how für die soziale Arbeit behalten kann. Mit dem kürzlich verabschiedeten Flexirentengesetz hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, um einen gleitenden Übergang in den Ruhestand gegenüber einem vorzeitigen Vollausstieg aus dem Erwerbsleben zu ermöglichen. Der AWO Bundesverband e.V. hat dies zum Anlass genommen, eine Handreichung zum Flexirentengesetz für die Sozialwirtschaft zu erstellen, in der die zentralen Instrumente des Flexirentengesetzes kurz vorgestellt werden. Gleichzeitig wird aufgezeigt, welche Gestaltungsmöglichkeiten Betriebe und Beschäftigte haben, um vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. nach Erreichen der für die jeweiligen Altersrenten maßgeblichen Altersgrenzen länger im Erwerbsleben zu bleiben.

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