Seite drucken
Von: Manuel Armbruster
Die AWO begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die sogenannte Vorrangprüfung für Asylbewerber*innen und Geduldete dauerhaft und bundesweit abzuschaffen.
Die Praxisberichte aus den Fachdiensten der Flüchtlingssozialarbeit und Asylverfahrensberatung bestätigen, dass sich durch den Wegfall der Vorrangprüfung der Zugang zum Arbeitsmarkt für die Personengruppe verbessert hat.
Durch entfristete und bundesweite Abschaffung der Vorrangprüfung wird die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten nachhaltig gestärkt.
Die AWO empfiehlt zudem weitere Maßnahmen um das Verfahren zur Erlaubnis der Beschäftigung flächendeckend effizienter zu gestalten. Trotz Wegfall der Vorrangprüfung können vielerorts Arbeitsplatzangebote nicht angetreten werden, da sich das Verfahren teils über viele Wochen verzögert.
Kontakt:
Manuel Armbruster
Referent für Flucht und Asyl