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Von: Mona Finder
Der AWO Bundesvorsitzende kommentiert die Diskussion um die Beitragsbemessungsgrenze wie folgt:
„Das Rentenniveau darf nicht ins Bodenlose rutschen. Jeder Berufstätige muss sich auch zukünftig darauf verlassen können, später eine auskömmliche Rente beziehen zu können. Die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben, ist aber nicht die Lösung des Problems des ständig sinkenden Rentenniveaus. Denn höhere Beiträge bedeuten nach dem Äquivalenzprinzip höhere Leistungen und damit langfristig auch einen höheren Finanzierungsbedarf. Wenn man dieses Prinzip durchbrechen und dem richtigem Anliegen Rechnung tragen will, das Rentenniveau zu stabilisieren, muss man die Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze höher besteuern.
Jeder Berufstätige muss sich auch zukünftig darauf verlassen können, später eine auskömmliche Rente beziehen zu können.
Wolfgang Stadler, AWO Bundesvorsitzender
Für einen höheren Steuerzuschuss spricht auch, dass die Bundeszuschüsse aktuell die versicherungsfremden Leistungen nicht decken. So werden zum Beispiel die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente ab 63 aus Beitrags- und nicht, wie es richtig wäre, aus Steuermitteln finanziert. Und in Punkto Beitragsbemessungsgrenze fordert die AWO zudem eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze von Ost und West. Diese liegt zurzeit im Westen bei 6200 Euro Bruttoeinkommen im Monat und im Osten bei 5400 Euro. Diese Unterscheidung ist nicht mehr zeitgemäß.“
Kontakt:
Mona Finder
Pressesprecherin