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Das Bundesfamilienministerium hat zum Ende der Legislaturperiode ein Positionspapier zum Schutz und zur Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt veröffentlicht. Die Erkenntnisse aus vier Jahren Gleichstellungspolitik zeigen: Vor allem in den Bereichen Recht, Beratung und Akzeptanzförderung besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Unter folgenden Punkten wurde gesetzgeberischer und gesellschaftspolitscher Handlungsbedarf identifiziert:
1. Die Ersetzung des Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz zum Schutz und zur Akzeptanz der geschlechtlichen Vielfalt
2. Eine klarstellende Verbotsregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Eltern von Kindern mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale in Operationen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit nicht einwilligen dürfen – ergänzend dazu eine obligatorische Beratungspflicht für Eltern
3. Die Aufnahme einer weiteren Geschlechtskategorie im Personenstandsrecht
4. Ein klarstellendes Diskriminierungsverbot im Hinblick auf geschlechtliche Vielfalt
5. Der Ausbau von Maßnahmen zur Akzeptanzförderung und zum Abbau von Diskriminierung
6. Die Schaffung von flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Trans- und intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien
Weitere Informationen unter:
Kontakt:
Jannes Hesterberg
Projektleitung DEVI - Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.