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Von: Monika Gelderblom
Was tun, wenn ein Angehöriger unheilbar erkrankt und man ihm zur Seite stehen möchte? Arbeitszeitreduzierungen und Pflegehilfe müssen organisiert werden. Doch es gibt Beratung und Unterstützungsangebote. In etwa so könnte es sich abspielen:
Herr Kaiser arbeitet in einem mittelgroßen Unternehmen. Bei seiner 54 Jahre alten Frau wurde Brustkrebs festgestellt. Eine erfolgreiche Behandlung schließen die Ärzte aus. Herr Kaiser möchte seine Frau auf jeden Fall bis zuletzt begleiten. Er macht sich aber Gedanken, wie er das zeitlich mit seiner Arbeit vereinbaren soll. Auch die Töchter wollen ihre Mutter unterstützen und sind bereit, ihr Studium zu unterbrechen.
Familie Kaiser hat sich entschieden, die Ehefrau und Mutter zu Hause zu versorgen. Ein Pflegegrad wurde bereits beantragt und auch der Kontakt zum ambulanten Palliativdienst wurde von der Klinik hergestellt.
Da Herr Kaiser seine Arbeitszeit reduzieren möchte, um in der letzten Lebensphase bei seiner Frau zu sein, wendet er sich an die Personalabteilung seines Arbeitgebers. Frau Lies von der Personalabteilung weist ihn darauf hin, dass das Unternehmen mit awo lifebalance kooperiert. Er kann sich durch die Expert*innen dieses Kooperationspartners speziell zur Pflegesituation beraten lassen. Herr Kaiser nimmt umgehend Kontakt zum Kooperationspartner auf.
Betroffene haben häufig ganz ähnliche Fragen, so individuell die Lebens- und Pflegesituation sich auch gestalten mag. Viele wollen möglichst viel Zeit mit ihren Angehörigen verbringen und ihre Wünsche nach einem selbstbestimmten Lebensende so weit wie möglich erfüllen. Gleichzeitig fürchten viele Menschen Überforderung.
Das Wichtigste in dieser Situation:
- Unter den Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz gibt es die Pflegezeit in der letzten Lebensphase. In diesem Fall benötigt man für den Arbeitgeber und die Pflegekasse des Pflegebedürftigen den ärztlichen Nachweis, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die sich dauerhaft verschlechtert und die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten zur Folge hat. Die Pflegezeit in der letzten Lebensphase kann für bis zu drei Monate beantragt werden. Außerdem gilt sie nicht nur für die häusliche Versorgung. Der Angehörige könnte den Pflegebedürftigen auch in einer stationären Pflegeeinrichtung (z.B. in einem Hospiz) begleiten. Eine komplette Freistellung oder die Aufteilung der verbliebenen Arbeitszeit wird individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart. Zur finanziellen Unterstützung während der unbezahlten Freistellung stellt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein zinsloses Darlehen zur Verfügung.
- Angehörige von schwerkranken und sterbenden Patienten möchten die Wünsche und Bedürfnisse ihres Angehörigen berücksichtigen und eine Versorgung in der gewohnten Umgebung ermöglichen. Sie fürchten sich jedoch davor, durch die Situation im Umgang mit Pflegebedürftigkeit und dem Sterben überfordert zu werden. In dieser Situation kann ein Team für eine spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV-Team) eine große Unterstützung sein. Dieses multiprofessionell arbeitende Team hält nicht nur 24 Stunden lang Fachpersonal für eine gute Versorgung von Pflegebedürftigen mit einer tödlich verlaufenden Erkrankung vor und koordiniert die Versorgungssituation. SAPV Teams stellen auch psychologische oder seelsorgerliche Begleitung zur Verfügung. Oft kooperieren sie dafür mit ambulanten Hospizdiensten. Speziell ausgebildete ehrenamtliche Helfer unterstützen die ganze Familie im schwierigen Prozess des Abschiednehmens. Es ist sinnvoll frühzeitig Kontakt aufzunehmen, damit der Hospizhelfer/die Hospizhelferin die Familie und die Pflegesituation frühzeitig kennenlernen und den Hilfebedarf einschätzen kann.
Der Abschied von einem geliebten Menschen erfordert viel Kraft. Menschen, die Angehörige in der letzten Lebensphase begleiten, sollten deshalb so gut wie möglich im Alltag entlastet werden. Mehr Informationen, Beratung und Begleitung gibt es hier: