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Von: Mona Finder
Das Bundeskabinett beschloss heute den ersten Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher. „Auch wenn die AWO die Möglichkeit hatte, vorab Herausforderungen aus der Praxis für diesen Bericht mitzuteilen, fehlt doch die Perspektive derjenigen, um die es im Bericht geht. Nur wenn man die Kinder und Jugendlichen gefragt hätte, könnte der Bericht die Situation vollständig erfassen.
Auch wenn die AWO die Möglichkeit hatte, vorab Herausforderungen aus der Praxis für diesen Bericht mitzuteilen,.
Wolfgang Stadler, AWO-Vorstand
Und eine derartige empirisch fundierte Wissensbasis über die Bedarfe, Bewältigungsstrategien und Lebenslagen unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland würde einen enorm wichtigen Beitrag leisten, um Hilfs- und Unterstützungsangebote bedarfsgerecht aus- bzw. aufzubauen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.
Der Bericht des Bundesfamilienministeriums greift viele Probleme aus der alltäglichen Praxis auf. Durch den schnellen Aufbau von Versorgungsstrukturen, die sich aus der Einführung des Gesetzes gerade in den Regionen ergaben, die vorher kaum mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten gearbeitet haben, mussten sich Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe in kürzester Zeit Qualifikationen in für sie neue Bereiche erwerben. Zudem fehlt es gerade in den infrastrukturell schwachen Regionen an personellen Ressourcen, u.a. in dem Bereich der psycho-sozialen Betreuung, der Vormünder sowie an geeigneten Bildungsmaßnahmen.
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„Die von unseren Einrichtungen benannten vorrangigen Bedürfnisse von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sind das Erlernen der deutschen Sprache und die Teilnahme an Schule und an Berufsvorbereitung. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, ist trotz eines zügigen Verfahrens der vorläufigen Inobhutnahme darauf zu achten, dass Aspekte des Kindeswohls und der rechtlichen Vertretung im Verfahren lückenlos gewährleistet werden. Die Kinder und Jugendlichen benötigen eine kontinuierliche und fachliche Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe, die sich an individuellen Bedarfen orientiert. Nur so kann die Integration der minderjährigen Geflüchteten in die Gesellschaft gefördert und die Kinder und Jugendlichen in ihrer Selbstständigkeit unterstützt werden, “ betont der AWO Bundesvorsitzende und erklärt abschließend: „Eine alle Lebensbereiche berücksichtigende Unterstützung der minderjährigen Geflüchteten in einem für sie schützenden Umfeld – sei es die Unterstützung in alltäglichen Belangen, in der Orientierung in der neuen Umgebung, in dem schulischen und beruflichen Werdegang – bedeutet eine Investition in die Zukunft dieser Kinder und Jugendlichen und trägt zu deren Integration bei.“
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher,
Seit November 2015 werden die Aufnahme- und Versorgungsbedingungen von minderjährigen Geflüchteten, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, geregelt.
Kontakt:
Mona Finder
Pressesprecherin