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Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Corona-Krise

Die Offene Kinder und Jugendarbeit ist seit vielen Jahren durch eine überwiegend prekäre Personalausstattung, Fachkräftemangel und eine unangemessen niedrige Entlohnung gekennzeichnet. Die Corona-Krise trifft die Offene Kinder- und Jugendarbeit aktuell besonders hart. Bundesweit sind die Einrichtungen aufgrund entsprechender Ländererlässe zur Corona-Krise geschlossen. Sämtliche geplanten Maßnahmen, Ferienfahrten und Angebote mussten aus Gründen des Gesundheitsschutzes abgesagt werden.

Für Kinder und Jugendliche ist das außerfamiliäre Netz gegenwärtig extrem reduziert und eingeschränkt. Kontakte zur Schule bzw. Schulsozialarbeit, zu Vereinen und der Jugendarbeit sind kaum möglich. Kinder und Jugendliche geraten in eine häusliche Isolation mit möglichen negativen Folgen (insbesondere in besonders belasteten Familienkonstellationen) wie Kontakt- und Bewegungsmangel, Aggressionsaufbau bzw. Depression, Verlust der Tagesstruktur, fehlende emotionale Regulation durch andere Menschen, Orientierungslosigkeit. In der Krise signalisieren viele Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, dass sie weiterhin für Kinder und Jugendliche da und für Fragen und Probleme ansprechbar sind.

Viele Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit halten ihre Angebote  aufrecht. Gut unterstützt sind die Mitarbeitenden, deren Träger bzw. IT schnell und unkompliziert entsprechende Regelungen (Vereinbarung/Richtlinien zur Arbeit an anderen Orten) und Technik (Handy, PCs, VPN-Verschlüsselungen …) zur Verfügung gestellt und abgesichert haben. Es gibt viele Beispiele, wie zu bereits bestehenden digitalen Angeboten zusätzlich weitere digitale Spiel- und Kontaktangebote eingerichtet werden (Challenges anbieten, Motivieren eigene Podcast zu erstellen, vereinbarte gemeinsame digitale Spielzeiten für z. B. Minecraft u.a., Youtube-Kanäle etablieren). Kontakt- und Beratungsangebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden auf allen Kanälen bekannt gemacht und Telefonsprechzeiten zu festen Zeiten angeboten.

Einige Träger setzen die Mitarbeitenden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in andere pädagogische Bereiche ein (z. B. für Kindernotbetreuung, Eingliederungshilfe). Nicht zuletzt über das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sind sie dazu angehalten. Honorarkräfte und Übungsleiter sind die ersten, die keine Tätigkeiten mehr ausüben können und keine Einkünfte mehr haben. Dabei sind Honorarkräfte oft sehr viel vertrauter mit digitalen Medien. Sie sind für die Teams in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unerlässlich, um kreative digitale Ideen zu entwickeln und Lösungen umzusetzen. In einigen Städten gibt es erste Überlegungen, Jugendzentren umzunutzen, um beispielsweise im Falle häuslicher Gewalt die betroffenen Kinder/Jugendlichen dort zu betreuen. Die Zusammenarbeit zwischen Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schule findet gegenwärtig kaum statt.

Fazit: In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bleibt gerade kein Stein auf dem anderen. Sie ist vom Shutdown in besonderem Maße betroffen. Daher ist es umso wichtiger diesen wichtigen Raum für Kinder und Jugendliche nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Sicherung und Neuausrichtung

 

Durch das Sozialschutzpaket des Bundes wird sichergestellt, dass Leistungsträger (u. a. auch der Jugendhilfe) verpflichtet sind, die soziale Infrastruktur zu sichern. Gesichert werden diejenigen Einrichtungen, die auf Basis einer Leistungsvereinbarung, eines Auftrags oder einer Zuwendung tätig sind, aber wegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht oder nicht in vollem Umfang weiter tätig sein können. Der Zuschuss zur Sicherstellung der sozialen Infrastruktur beträgt 75 %.

Träger der Einrichtungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen in der Krisenzeit die Arbeit mit virtuellen und digitalen Tools neu bewerten. Diese genügen oftmals nicht ihren Datenschutzregeln. Aufgrund der aktuellen Lage ist die digitale Form der Kommunikation aber absolut notwendig, um mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt bleiben zu können.
Perspektivisch müssen Träger die Voraussetzungen für die Arbeit mit virtuellen Tools schaffen. Darüber hinaus braucht es für die Teamkommunikation verlässliche virtuelle Besprechungsräume. Träger müssen die Voraussetzungen für die digitale Arbeitsweise schaffen. Sie müssen ihre Mitarbeitenden durch klare rechtliche Vorgaben und durch technische und virtuelle Systeme unterstützen.

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit als Teil der Infrastruktur neu bewerten

 

Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist Teil der Präventionskette für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, denn die Mitarbeitenden sorgen für Ansprache, Beistand, Entlastung und Unterstützung in belastenden sozialen Situationen. Daher muss dieses Arbeitsfeld unterstützt werden, um Kindern und Jugendlichen in Notlagen weiterhin parteilich beistehen zu können. In Folge der Krise muss erneut darüber nachgedacht werden, welche öffentlichen Dienste und Leistungen der kritischen Infrastruktur zuzurechnen sind, hierbei muss die Offene Kinder- und Jugendarbeit bedacht werden. Bereits jetzt wird ihre wichtige Funktion in der Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf Familien, Kinder und Jugendliche deutlich. Deswegen ist es wichtig, dass:

  • Die Offene Kinder- und Jugendarbeit jetzt unangetastet von Mittelkürzungen weiter voll finanziert wird. Die jetzt entstehenden Kosten in der Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Mieten und Ausfallkosten) müssen verbindlich als komplett förderfähig anerkannt und bei entsprechenden Abrechnungen der Fördermittel berücksichtigt werden.
  • Fehlende Schutzausrüstung für pädagogische Fachkräfte z. B. für Beratungssettings müssen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Qualifizierung der Mitarbeitenden zum Ausbau einer qualitativ hochwertigen digitalen Jugendarbeit muss finanziell abgesichert werden. Die Qualifizierung umfasst Online-Beratungskompetenz, digitale Angebotsentwicklung (via Soziale Medien, youtube-Kanäle, digitale Kontakt- und Aktionsräume, Apps u.a.), Kommunikation über Messangerdienste, digitale Sicherheit (DSGVO) und digitale Ethik.
  • Die umfassende Ausstattung mit Hard- und Software für die digitale Jugendarbeit muss für die Träger Offener Kinder- und Jugendarbeit durch entsprechende Förderprogramme sichergestellt werden (auch Diensthandys, Pads, PCs, Apps, Serverkapazitäten für Angebote).
  • Es braucht Klärung und Rechtssicherheit für die digitale Arbeit für Mitarbeitende und für die Kinder und Jugendlichen.

 

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