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Von: Sinje Vogel
Rund ein Drittel der in Deutschland ankommenden Geflüchteten sind Frauen und Kinder. Sie gelten als besonders schutzbedürftig, da sie verstärkt von Gewalt betroffen sind. Und das nicht nur in ihren Herkunftsländern und auf dem Fluchtweg, sondern auch nach ihrem Ankommen in Deutschland.
Daher fordert die AWO mit vielen weiteren Organisationen und Verbänden eine bundesgesetzliche Regelung zu Standards für die Unterbringung von Geflüchteten, damit gerade für die besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ein ausreichender Schutz gewährleistet wird.
Die AWO setzt sich jeher für eine menschenwürdige Unterbringung ein, die den in Deutschland ankommenden Menschen das Recht auf individuelle Entwicklung zugesteht. Auch und gerade in herausfordernden Zeiten sind die Entwicklung und Einführung von Standards integraler Bestandteil für die Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften, die wir im Blick behalten, einfordern und umsetzen müssen.
Mindeststandards zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften
Um bundesweite Mindeststandards zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften zu etablieren und dabei bestehende internationale, europäische, bundes-, landes- sowie verbands- und fachspezifische Regelungen und Kompetenzen zu berücksichtigen, kooperiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit UNICEF und startete mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, Parität, DRK, Diakonie ), verschiedenen zentralen Partner*innen des Kinder- und Frauenschutzes in Deutschland und unter Beteiligung der Stiftung Deutsches Forum Kriminalprävention sowie der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes eine gemeinsame Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften.
MIndeststandards
Die Mindeststandards werden in 25 Konsultationseinrichtungen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege umgesetzt und evaluiert. Dafür sind an fünf Standorten der AWO Koordinator/innen für den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt.
Die seit dem 28.07.2016 veröffentlichten Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften, die im Rahmen der Initiative in einem partizipativen Prozess aller Beteiligten erarbeitet wurden, sollen Einrichtungen der Flüchtlingshilfe als Leitlinie dienen, um einrichtungsinterne Schutzkonzepte zu erstellen und umzusetzen. Ziel ist die Implementierung von Schutzkonzepten in allen Flüchtlingsunterkünften in Deutschland.