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(Kur-) Urlaub von der Pflege

Meine Cousine Rosa lebt mit ihrer pflegebedürftigen dementen Mutter zusammen. Sie wurde besonders in der Corona- Pandemiezeit an ihre gesundheitlichen Grenzen gebracht. Neben ihrer Lohnarbeit, die sie nach Hause verlagern musste, konnte sie sich auch noch mehrere Monate fast alleine um ihre demente 76 jährige Mutter kümmern. Eine Nachbarin half ihr bei Einkäufen. Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege sowie die Alzheimer-Betreuungsgruppe waren monatelang gesperrt, der ambulante Pflegedienst konnte nur zeitweise aushelfen. Besuche aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis wurden immer seltener. Die größte Pflegelast lag und liegt bis heute noch auf den Schultern von Cousine Rosa. Zwar hat sich die Versorgungssituation fast wieder normalisiert, aber die Krankheitssymptome bei ihrer Mutter haben sich verstärkt. Rosa fühlt sich kraftlos, schläft schlecht und leidet zunehmend an Rücken- und Kopfschmerzen. Ihr Hausarzt hat ihr zu einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für pflegende Angehörige geraten. Rosa möchte nun wissen, wie sie einen Antrag stellen kann und wie die Versorgung Ihrer Mutter in der Zeit aussehen würde?

 

Gerade für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz kann eine Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll sein. Aufgrund der intensiven Belastungssituation besteht eine besondere Gefährdung körperlich oder psychisch zu erkranken. Um die eigene Gesundheit zu stärken und Krankheiten vorzubeugen haben pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationsmaßnahme?

Die medizinische Vorsorgemaßnahme dient dem Erhalt der Gesundheit. Das Ziel von Vorsorgekuren ist, die geschwächte Gesundheit zu verbessern, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und die Fähigkeit zur Eigenverantwortung und zur Selbsthilfe zu stärken.

Bei der Rehabilitationsmaßnahme geht es um die Wiederherstellung der Gesundheit. Sie gilt für Menschen, die  bereits unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden und im Alltag körperlich, seelisch oder geistig stark beeinträchtigt sind. Während der Rehabilitation werden viele medizinische, physikalische und psychosoziale Therapien angewandt, die für die Verbesserung des Gesundheitszustandes erforderlich sind.
 

Welche Rehabilitationsformen gibt es?

Ambulante Rehabilitation

Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme wird  meist „vor Ort“ in einer Rehabilitations-Klinik oder einem Rehabilitations-Zentrum durchgeführt. Tagsüber werden für einige Stunden Therapie-Einheiten angeboten. Die Nächte können dann zu Hause verbracht werden. Auch der Einsatz eines mobilen Rehabilitations-Einsatzteams in der eigenen Wohnumgebung ist möglich.

Stationäre  Rehabilitation

Die stationäre Rehabilitation findet in Rehabilitationskliniken statt, die je nach medizinischen Schwerpunkten deutschandweit verteilt sind. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz haben es pflegende Angehörige seit dem 1. Januar 2019 leichter einen stationären Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationsklinik bewilligt zu bekommen. Sie können nun aussuchen, zwischen einer ambulanten oder einer stationären Rehabilitation. Bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme besteht auch ein Anspruch auf die Mitnahme und Versorgung des pflegebedürftigen, Nahestehenden. Pflegende Angehörige können so an ihrem Kurprogramm teilnehmen und wissen ihre Pflegebedürftigen gut versorgt in Ihrer Nähe.

 

Wie wird ein Vorsorge – oder  Rehabilitationsantrag gestellt?

Ein  Antrag kann in der Regel alle vier Jahre bei der Krankenkasse gestellt werden.  Möglich ist auch eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme über die Hausärzt*innen zu beantragen. Für den Antrag ist es wichtig Aussagen zur Lebenssituation, zur seelischen Belastung sowie zu allen körperlichen Beschwerden aufzunehmen. Dies wird für eine umfassende ärztliche Begründung an die Krankenkasse benötigt.

 

Wie finde ich die richtige Vorsorge – oder Rehabilitationsklinik?

Kliniken, die die Organisation oder die Versorgung von pflegebedürftigen Nahestehenden anbieten, haben sich auf individuelle Krankheitsbilder wie Demenzerkrankung ausgerichtet. Somit können an einem Ort neben einem guten therapeutischen Angebot die pflegenden Angehörigen und ihre pflegebedürftigen an Demenz erkrankten Nahestehenden betreut werden.

Unterstützung und Beratung bieten eine der vielen bundesweiten Kurberatungsstellen. Auch die AWO hat ein umfangreiches Netzwerk an Beratungsstellen und bietet für Betroffene Rehabilitationseinrichtungen an.

 

Rosa hat eine Beratungsstelle aufgesucht. Sie bekam Unterstützung bei der Beantragung und der Suche nach einer Rehabilitationsklinik, in die sie auch ihre dementielle Mutter mitnehmen kann.

Weitere Fragen? Nutzen Sie den Expertenchat zum Thema!

Am 30. September 2021 findet in der Zeit von 16:30 bis 18:00 Uhr ein Expert*innen-Chat zum Thema Kur – und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige statt. Interessierte und betroffene Personen können sich mit einer Expertin in einem Chat austauschen.Treten Sie einfach hier, auch ohne Registrierung bei.

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