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Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaften sehen Nachbesserungsbedarf im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das heute im Bundestag beraten wurde.
Die größer werdende Bedeutung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung machen einen Ausbau der Kindertagesbetreuung und langfristige Investitionen des Bundes, auch in die Qualität der Angebote, notwendig. Die Investitionen sollten über 2022 hinausgehen, unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher, der auch die Präsidentschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) innehat. Nur bei einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an der Finanzierung sei davon auszugehen, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung konsequent weiterentwickeln.
Anlässlich der heutigen Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag unterstreichen die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände die Notwendigkeit, die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel dauerhaft zur Verfügung zu stellen und diese über ein Sondervermögen des Bundes an die Länder zu verteilen. Kritisch bewerten sie, dass die Zuschüsse an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile geregelt werden sollen. „Mit den zusätzlichen Mitteln dürfen keine Haushaltslöcher gestopft werden, sondern das Geld muss zwingend zur Qualitätsverbesserung der KiTas verwendet werden“, betont Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di. „Die Bundesmittel müssen vor allem für die Verbesserung der Personalschlüssel und für die Ausbildung von Fachkräften eingesetzt werden, und dies muss der Bund sicherstellen können“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper.
„Grundsätzlich ist das Engagement des Bundes zu würdigen“, sagt Björn Köhler, Vorstandsmitglied der GEW. „Wir befürchten aber, dass ein großer Teil der Mittel für die Beitragsfreiheit verwendet wird“, so Köhler. Hierin sehen die Verbände und Gewerkschaften zwar eine wichtige familienpolitische Aufgabe, diese dürfe aber in der aktuellen Debatte nicht gegen den Qualitätsausbau ausgespielt werden.
„Ein wirklich Gutes-Kita-Gesetz muss Strukturen schaffen, in denen jedes Kind, gleich gut betreut und gefördert, vergleichbare Zukunftschancen hat. Deutschland ist zu reich, um Ausreden dafür zu haben, dass der Wohnort über den Zugang zu guter Bildung entscheidet“, betont Caritas-Präsident Peter Neher.
Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren entsprechende Änderungsanträge einzureichen, die eine dauerhafte Beteiligung des Bundes und eine Finanzierung über ein Sondervermögen sicherstellen.
Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Gewerkschaften die Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ gegründet. Der Initiative gehören an der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., der Deutsche Caritasverband e.V. mit dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland mit der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V, der Paritätische Gesamtverband, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)