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Von: Jana Teske
Im November 2020 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern vorgelegt. Inzwischen wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen und ist im Mai 2021 in Kraft getreten.
Intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die sich im Hinblick auf ihr körperliches Geschlecht nicht in die medizinische Norm sogenannter „männlicher“ oder „weiblicher“ Körper einordnen lassen. Dabei kann es sich um chromosomale, gonadale, hormonelle oder anatomische Merkmale handeln. Bisher wurden in Deutschland an Kindern, die nach der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden konnten, häufig Operationen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen vorgenommen, die medizinisch nicht immer notwendig waren, sondern in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienten.
Mit diesem Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung entspricht die Bundesregierung den wiederholten Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien an Deutschland und des Europäischen Parlaments, gesetzliche Verbote von „geschlechtsnormalisierenden“ Eingriffen zu erlassen. Geschützt werden soll mit dem Gesetz also das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit „Varianten“ der Geschlechtsentwicklung. Damit einher geht, dass diese Kinder grundsätzlich vor unnötigen Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden sollen.
Auch die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung und will inter* Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege willkommen heißen.
Um dieses Vorhaben zu unterstützen, hat der AWO Bundesverband e.V. bereits Ende 2020 eine digitale Fortbildung konzipiert, die sich an alle AWO-Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege richtet. Die Ausschreibung erfolgte im Frühjahr und drei der bisher sechs anberaumten Veranstaltungen haben bereits stattgefunden. Weitere folgen im Juli und September 2021.
Die digitale Fortbildung „Inter* Kinder in Kita und Kindertagespflege - Sensibilisierung zum Thema Intergeschlechtlichkeit“ hat das Ziel, Unsicherheiten und Wissenslücken, die mit diesem Thema verbunden sind, abzubauen. Ev Blaine Matthigack von der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen OII Germany/IVIM führt in die Begriffe und Diskurse zum Thema Intergeschlechtlichkeit ein und sensibilisiert für mögliche Lebensrealitäten von inter* Kindern. Die Teilnehmer*innen können ihre Fragen stellen und diskutieren, wie inter* Kinder und deren Familien im Kontext von Kita und Kindertagespflege bestmöglich unterstützt werden können.
Ansprechpartnerin: Jana Teske, AWO Bundesverband e.V.
Kontakt:
Jana Teske
Referentin