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Von: Gudula Wolf
Das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe.
Worum geht es beim Angehörigen-Entlastungsgesetz?
Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII (Sozialhilfegesetzbuch) unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen des Kindes, also das Brutto-Jahresgehalt plus eventuelle Einnahmen aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen, abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und möglicher Freibeträge. Vorhandenes Vermögen der Kinder bleibt dagegen unberücksichtigt.
Wer wird durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz entlastet?
Diese Grenze gilt pro Unterhaltspflichtigem – also für jedes Kind. Auch das Einkommen der Ehepartner*innen unterhaltspflichtiger Kinder wird nicht mit eingerechnet. Wenn etwa Eltern pflegebedürftig werden und nicht genug Geld für die Pflege in einer stationären Pflegewohneinrichtung vorhanden ist, übernimmt das Sozialamt häufig die Kosten (sogenannte "Hilfe zur Pflege"). In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt diese Regelung schon länger.
Beispiel für die Änderungen in der Unterhaltsheranziehung im SGB XII bei Pflegebedürftigkeit:
Tochter, alleinstehend, Bruttojahreseinkommen 60.000 € aus Erwerbstätigkeit, Steuerklasse I, nicht kirchensteuerpflichtig, Sozialversicherungspflichtig, Mutter (80 Jahre) erhält vollstationär Leistungen der Hilfe zur Pflege.
Rechtslage vor dem 01.01.2020
(gerundet auf volle Euro) Heranziehung bis zu 585 €/ Monat.
Nach Inkrafttreten des Angehörigen- Entlastungsgesetzes Heranziehung 0 € / Monat .
Werden auch die Ehegatt*innen von dem Angehörigen-Entlastungsgesetz entlastet?
Nein. Leben Ehegatt*innen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, ist weiterhin das Einkommen und Vermögen beider Personen bei der Frage einer eventuellen Bedürftigkeit zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Berechnung wird ermittelt, was pflegebedürftigen Personen und der Lebenspartner*innen an Einkommen für den täglichen Lebensunterhalt verbleiben muss, bzw. in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung für die Pflege zu leisten ist.
Was müssen Kinder von pflegenden Angehörigen tun?
Nichts. Es wird die Vermutungsregel gelten: Grundsätzlich geht das Sozialamt davon aus, dass das Einkommen des Kindes die 100.000-Grenze nicht überschreitet. Erst wenn daran Zweifel bestehen, kann es Einkommensnachweise verlangen. Pflegekosten, die Angehörige bisher gezahlt haben, können jedoch nicht zurückgefordert werden.
Werden auch Menschen mit Behinderung mit diesem Gesetz entlastet?
Ja. Bisher mussten sich Eltern erwachsener Menschen mit Behinderung finanziell an den Eingliederungshilfeleistungen ihres Kindes beteiligen. Dieser Unterhaltsbeitrag wird zum 1. Januar 2020 vollständig gestrichen. Zugleich werden Eltern zum Jahreswechsel von Zuzahlungen bei der Hilfe zur Pflege und der Hilfe zum Lebensunterhalt befreit, wenn ihr jeweiliges Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Darüber hinaus sollen für Menschen mit Behinderung die Rahmenbedingungen für die Ausbildung verbessert werden.