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Folgende FAQ soll den AWO Gliederungen und Mitgliedsorganistationen einen Überblick über die neu eingeführte bundeweite Vergabestatistik und die daraus entstehenden Pflichten geben
Grundsätzlich sind alle öffentlichen Auftraggeber bei einem Auftragswert über 25.000 € meldepflichtig. Regelmäßig ist somit der Staat als Auftraggeber in der Meldepflicht. Auch andere Institutionen können aber als öffentliche Auftraggeber gelten wenn die überwiegend, d.h. zu über 50% aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Zu beachten gibt es dabei aber, dass staatliche Vergütungen für Dienstleitungen nicht als öffentliche Mittel gelten. Davon erfasst ist beispielsweise in aller Regel der Betrieb von sozialen Einrichtungen in der freien Wohlfahrtspflege. Ob eine Stellung als öffentlicher Auftraggeber und somit eine Meldepflicht vorliegt muss folglich regelmäßig und im Einzelfall geprüft werden.
Grundsätzlich müssen Daten zu allen Auftragsvergaben mit einem Wert über 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) gemeldet werden. Die Registrierungspflicht orientiert sich nicht an der sonst gängigen vergaberechtlichen Differenzierung zwischen Oberschwellenbereich (über 750.000 €) und Unterschwellenbereich sondern nur an der Wertgrenze des Zuschlags von 25.000 €.
Die Meldestatistik wird durch das Statistische Bundesamt betrieben. Dafür wurde ein Online Tool entwickelt. Zur Nutzung bedarf es lediglich einer Onlineregistrierung. Weitere Software ist nicht erforderlich. Die Registrierung soll durch einen „Berichterstatter“ vorgenommen werden. Im Ergebnis sind aber die Ausgestaltungsmöglichkeiten für einen solchen Berichterstatter sehr offen gehalten. Der Zugang zum Online Tool darf dabei auch durch mehrere Personen oder externe Anbieter genutzt werden. Eine höchstpersönliche Registrierung und exklusive Nutzung durch einen Mitarbeiter ist nicht zwingend vorgeschrieben. Es muss primär intern nachvollziehbar sein wer im Einzelfall zuständig ist.
Die Registrierungspflicht gilt seit dem 01.10.2020 für alle neuen Auftragsvergaben. Eine Onlineregistrierung war bereits vorab seit dem 01.07.2020 möglich.
Kontakt:
Paula Wenning
Referentin für Sozialrecht