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Anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundeskabinett erklärt AWO-Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker:
„Das Gesetz ist überfällig und schließt eine Gerechtigkeitslücke in der Gleichbehandlung. Es verschafft den unterhaltspflichtigen Angehörigen Luft, belastet aber die ohnehin klammen Kommunen. Wir brauchen mittel- und langfristig neue Wege bei der Finanzierung der Preissteigerungen in der Pflege.“
Weiter führt Brigitte Döcker aus: „Dieser Schritt kann nur der erste Einstieg in die weitere Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien sein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen dringend eine Deckelung der Eigenanteile an den Kosten der Pflege. Hierzu hatte die AWO erfolgreich eine Petition gestartet und dafür über 70 Tsd. Unterschriften gesammelt, worauf sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags im Juni bereits mit dem Thema befasst hat. Eine gesetzliche Regelung hierfür muss nun bald folgen.“
Hintergrund: Können pflegebedürftige Menschen den Eigenanteil an den Kosten der Pflege nicht selbst aufbringen, sind deren Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Ob sie tatsächlich zahlen müssen, hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab. Die Einkommensgrenze hierfür soll nun auf 100.000 Euro im Jahr angehoben werden, analog der heute geltenden Grenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.