Unsere Arbeit

Ein guter Ganztag muss armutssensibel ausgerichtet sein und die Lebenslagen der Schüler*innen in den Blick nehmen - ein Interview

Von: Alexander Mavroudis

 

Alexander Mavroudis, Leiter der Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR-Landesjugendamt Rheinland in Köln, erläutert vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, warum das partnerschaftliche Miteinander von Schule, Jugendhilfe und kommunalen Ämtern für einen guten Ganztag so wichtig ist. Er begrüßt die Initiativen auf Bundesebene als Chance für einen guten offenen Ganztag, der die Strategien vieler Kommunen in der Armutsprävention unterstützt.

Auf Bundesebene nimmt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Gestalt an. Welche Chancen sind damit für Kinder aus insbesondere finanziell armen Elternhäusern verbunden?

Die Bundesinitiative, sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch bezogen auf die Investitionsmittel, ist ein wichtiger Impuls für die Qualitätsentwicklung im Ganztag. Der offene Ganztag wird in NRW seit 2003 systematisch ausgebaut und ist inzwischen vielerorts selbstverständlicher Bestandteil der Bildungslandschaft. Er war schon immer sowohl familienpolitisch als auch bildungspolitisch ausgerichtet. Deshalb störe ich mich an dem Begriff der Ganztagsbetreuung. Es geht nicht nur darum, Kinder zu bestimmten Zeiten zu betreuen, sondern um eine ganzheitliche Bildung am Lern- und Lebensort Ganztagsschule.

Dies ist für alle Kinder wichtig und in besonderem Maße für Kinder in Armutslagen. Aus der finanziellen Einschränkung können sich „Stolpersteine“ für die Bildungsteilhabe ergeben. Das betrifft beispielsweise fehlende Ruhebereiche zum Lernen in der Wohnung, die Ausstattung mit technischen Geräten, die fehlende Lernunterstützung durch die Eltern bis hin zu Einschränkungen bei Mobilität und Kultur.

Im offenen Ganztag bekommen diese Kinder eine Unterstützung, die ihnen zu Hause oft fehlt: Lernhilfen, das Spiel mit anderen Kindern, Ausflüge, Fachkräfte, die Ansprechperson sind für alle möglichen Lebensfragen und das Gefühl vermitteln können „Wir sind für Dich da“. Das ist eine große Chance, nicht nur bezogen auf Lerninhalte, sondern auf allgemeine Lebensfragen und die Alltagsbildung. Die Entwicklungen der letzten Monate mit der Schließung von Schulen waren deshalb für Kinder in Armutslagen eine besondere Belastung und Einschränkung ihrer Bildungsteilhabe.

Sie sagen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der aktuellen Pandemie-Bekämpfung nicht ausreichend mitbedacht werden. Was meinen Sie damit?

Der Fokus auf Gesundheit ist natürlich richtig und wichtig. Allerdings wird bei den politischen Entscheidungsprozessen die Perspektive der Kinderrechte aus meiner Sicht nicht ausreichend mitberücksichtigt – was gemäß UN-Kinderrechtskonvention eigentlich selbstverständlich sein sollte. Die monatelangen Einschränkungen in den Alltag und das soziale Leben von Kindern und Jugendlichen sind gravierend und betreffen das Miteinander mit Freund*innen, den Besuch von Spielplätzen, den gemeinsamen Sport, das unbelastete Bewegen „vor der Tür“. Kitas, Jugendeinrichtungen, Jugendvereine und Schulen haben lange als Lern- und Lebensorte gefehlt. Das Erleben von Kindheit und Jugend als Grundrecht ist damit massiv eingeschränkt. Das betrifft alle Kinder und Jugendlichen.

Hinzu kommen Belastungen durch die ungewohnt viele Zeit, die Kinder zu Hause verbringen. Für Kinder und Jugendliche, die in finanzieller Armut aufwachsen, gehen damit einher: die Enge des Wohnraums, fehlende Mittel für gesundes Essen und ggf. die psychosoziale Belastung durch nochmals verstärkte Existenzängste in der Familie, bedingt durch zum Beispiel Arbeitsplatzverlust.

Besonders deutlich wird das beim Homeschooling. Es liegt auf der Hand, dass es dafür geeigneter technischer Ausstattungen sowie Ruheräume bedarf. Und genau das fehlt bei diesen Kindern oft. Zwar gibt es schon seit einiger Zeit Förderprogramme, zum Beispiel auch der AWO Mittelrhein, um hier zu helfen. Gleichzeitig werden strukturelle „Stolpersteine“ der Armutsbekämpfung deutlich, wenn Jobcenter entsprechende Unterstützungsanträge von Eltern ablehnen.

Was macht die LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut, um Kinderarmut entgegenzuwirken?

In der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut geht es um eine Doppelstrategie, das hat der LVR-Landesjugendhilfeausschuss Rheinland mit seinem am 29.11.2018 verabschiedeten Impulspapier sehr nachdrücklich festgehalten: Wir müssen die Ursachen von finanzieller Armut in den Blick nehmen – hierfür bedarf es sozialpolitischer Entscheidungen vor allem auf Landes- und Bundesebene. Das können wir als LVR-Koordinationsstelle nicht wirklich beeinflussen. Aber: Wir können und wollen uns – wie jetzt hier – zu Wort melden und Lobby sein für Familien in Armutslagen. Und hier gibt es noch viel zu tun!

Der zweite strategische Aspekt ist, den möglichen Folgen von finanziellen Armutslagen durch frühzeitige Unterstützungsangebote der verschiedenen Hilfesysteme Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Gesundheit usw. zu begegnen. Das ist der Leitgedanke von kommunalen Präventionsketten, die viele Kommunen in NRW in den letzten Jahren auf- und ausbauen. Im Kern geht es dabei um eine bedarfsgerechte Ausrichtung und bessere Abstimmung der Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche entlang der Biographie des Aufwachsens, ermöglicht durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Akteur*innen, Träger und Einrichtungen in Netzwerken und koordiniert durch die Kommunen.

Zur Präventionskette gehören das schulische Lernen und die Angebote außerunterrichtlicher Partner*innen am Lern- und Lebensort des offenen Ganztags. In NRW haben wir mit dem offenen Ganztag, den Qualitätszirkeln im Ganztag, der Schulsozialarbeit und den regionalen Bildungsnetzwerken bereits sehr gute Strukturen aufgebaut. Allerdings hat man mancherorts noch den Eindruck, dass viele engagierte Akteur*innen oft eher nebeneinander denn miteinander agieren.

Wer ist gefordert, damit die aktuellen Entwicklungsprozesse zu einem guten Ganztag in NRW führen?

Der „Motor“ für einen guten Ganztag ist meines Erachtens das partnerschaftliche Miteinander aller relevanten Akteure auf allen Ebenen. Schon in der Entwicklung von Bildungslandschaften seit 2008 in NRW gibt es dafür den schönen Begriff der Verantwortungsgemeinschaft. Diese ist aber nach wie vor vielerorts nicht Praxis.

Das betrifft den Lern- und Lebensort Schule. Die Verantwortungsgemeinschaft bilden hier die Lehr- und sozialpädagogischen Fachkräfte, die Eltern sowie die Kinder selbst.

Mitverantwortung haben die kommunalen Ämter, Schulverwaltung und Jugendamt, die Schulaufsicht sowie beteiligte Träger. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die handelnden Akteur*innen in den offenen Ganztagsschulen gute Rahmenbedingungen haben. Und sie bringen zugleich eigene Gestaltungsziele mit.

Ich möchte dies am Beispiel der Armutsprävention deutlich machen. Auf der Grundlage einer integrierten Sozialplanung weiß die Kommune, in welchen Stadtteilen bzw. Regionen besonders belastete Familien leben. Sie kann also entscheiden, gezielt Bildungseinrichtungen wie Kitas und offene Ganztagsschulen entsprechend zu stärken. Dabei geht es nicht nur um die „Hardware“, also Einrichtungen, Räume, Ausstattung, Personal, pädagogisches Material, sondern auch um die „Software“: Lerninhalte, bedarfs- und adressat*innengerechte Angebote und Förderungen – also, im schulischen Jargon, um die Programmebene.

Um die verschiedenen Zuständigkeiten, Interessen und professionellen Perspektiven „unter einen Hut“ zu bekommen, muss die Zusammenarbeit kontinuierlich erfolgen und sozusagen zur selbstverständlichen Haltung aller beteiligten Akteursgruppen werden. Um das zu erreichen, haben sich in vielen Kommunen Netzwerke bewährt, die kommunal koordiniert werden und im besten Sinne als Orte des vertrauensvollen Miteinanders Qualitätsentwicklungsprozesse begleiten.

Der Vorteil ist: Wir fangen nicht „bei null“ an. Vernetzungsstrukturen sind in NRW vielerorts schon vorhanden. Im schulischen Kontext gibt es Qualitätszirkel im Ganztag sowie Bildungsnetzwerke. Im Bereich der Präventionskettenentwicklung gehören hierzu Präventionsnetzwerke, die in der Regel von den Jugendämtern koordiniert werden und schrittweise alle Politikfelder in der Kommune in den Blick nehmen.

Die Herausforderung besteht nun darin, diese Strukturen und die jeweiligen Entwicklungsprozesse gut miteinander zu verknüpfen. Und die Zeit ist günstig!

Mit dem NRW-Landesprogramm „kinderstark“ wird aktuell der flächendeckende Ausbau von kommunalen Präventionsketten fortgesetzt. Damit einher geht eine Stärkung der Kommunen in ihrer Planungs- und Steuerungsrolle für die örtlichen Präventions- und Bildungslandschaften. Zudem wird in einem konkreten Handlungsfeld explizit der Lern- und Lebensort offene Ganztagsschule im Primarbereich in den Blick genommen: Auf- und ausgebaut werden sollen hier Familiengrundschulzentren, um Kinder und ihre Familien nochmals umfassender zu unterstützen – die, die die Schule besuchen, aber auch Familien aus dem Quartier.

Ich sehe in dieser Entwicklung eine große Chance für den offenen Ganztag. Deshalb muss es gelingen, die Akteur*innen, die mit „kinderstark“ befasst sind, und diejenigen, die den offenen Ganztag verantworten, miteinander zu vernetzen: innerhalb der kommunalen Ämter, in den Sozialräumen und Regionen – und gleichermaßen auf der Ebene des Landes. Und auf allen Ebenen gibt es noch viel „Luft nach oben“!

Hierauf durch Information, Beratung und Fortbildung hinzuwirken, ist ein Kernanliegen unserer Arbeit als LVR-Landesjugendamt. Das betrifft sowohl die LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut als auch die LVR-Fachberatung zum Ganztag.

Ist ein guter offener Ganztag automatisch auch ein armutspräventiver Ganztag?

Nach meiner Erfahrung: Nein. In der Armutsprävention bedarf es gezielter Entscheidungen, bezogen auf ermittelte Daten, Programme, Konzepte, Angebote und die Haltung der handelnden Akteur*innen in den Bildungseinrichtungen und den Ämtern. Der offene Ganztag muss also nicht nur gute Bildung ermöglichen; er muss zugleich armutssensibel ausgerichtet sein und die Lebenslagen der Schüler*innen mit in den Blick nehmen.

Ich möchte das an zwei Aspekten verdeutlichen. Wir können davon ausgehen, dass die Einschränkungen durch die Pandemiebekämpfung uns noch einige Zeit beschäftigen werden. Deshalb müssen Lösungen gefunden werden, dass der Lern- und Lebensort Schule gleichwohl für Kinder erlebbar bleibt. Und zugleich müssen Kinder aus finanziellen Armutslagen so ausgestattet werden, dass sie am virtuellen Lernen gleichberechtigt teilhaben können.

Ein zweiter Aspekt: Kinder aus finanzschwachen Familien haben, das hat eine junge Frau bei einem LVR-Armutskongress einmal sehr eindrucksvoll geschildert, das Gefühl, mit einem „unsichtbaren Rucksack“ durchs Leben zu gehen, der kontinuierlich drückt und behindert. Wir brauchen deshalb mehr Armutssensibilität bei den Fach- und Lehrkräften am Lern- und Lebensort Schule, die diesen Rucksack bei ihren Schüler*innen erkennen, ihr Handeln danach ausrichten und den Kindern das Gefühl geben, dass sich jemand um sie kümmert.

Hier sind wir alle gefordert und können etwas bewirken!

Kontakt

Alexander Mavroudis

LVR-Landesjugendamt Rheinland

Koordinationsstelle Kinderarmut

Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln

0221 809-6932

alexander.mavroudis@lvr.de,

www.kinderarmut.lvr.de

Alexander Mavroudis, Leiter der Koordinationsstelle Kinderarmut beim LVR-Landesjugendamt Rheinland

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