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Von: Mona Finder
Der AWO Bundesverband hat gerne von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Stellung zu beziehen zum vorgelegten Referentenentwurf eines Bundesteilhabegesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. In ihrer Stellungnahme begrüßt die AWO die vielen Fortschritte, sieht aber auch Verbesserungspotential. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass mit dem Gesetzentwurf ein neuer teilhabeorientierter Behinderungsbegriff eingeführt werden soll“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. „Der neue Begriff von Behinderung macht deutlich, dass auch gesellschaftliche Bedingungen zur Ausgrenzung von Betroffenen führen“, so Döcker weiter. Allerdings befürchtet die AWO, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der anspruchsberechtigte Personenkreis für Leistungen der Eingliederungshilfe erheblich eingeschränkt wird. „Es darf nicht sein, dass Menschen mit psychischen Behinderungen und einem schwankenden Unterstützungsbedarf in Zukunft leer ausgehen“, kritisiert Döcker. Ebenso könne es nach den geplanten Regelungen dazu kommen, dass beispielsweise sehbehinderte junge Menschen kein Hochschulstudium aufnehmen können, weil zukünftig die Studienassistenz nicht mehr finanziert werden soll. Die AWO unterstützt mit ihren Diensten und Einrichtungen Menschen mit Behinderungen bei der selbstbestimmten Teilhabe an der Gesellschaft und erhält so viele Rückmeldungen von Betroffenen. Aus ihnen geht hervor, dass viele anspruchsberechtigte Menschen nicht wissen, wer ihr Ansprechpartner ist. „Das bisherige Rehabilitationssystem ist zu komplex und damit intransparent“, beklagt Döcker. Die Menschen wissen nicht, ob für die Kostenübernahme einer notwendigen Arbeitsassistenz das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit oder gar die Rentenversicherung als zuständiger Reha-Träger zuständig ist. „Wir begrüßen deshalb die geplante verbindliche Gestaltung der Vorschriften zur Ermittlung von Rehabilitationsbedarfen und zur Koordinierung von Leistungen der Rehabilitationsträger sehr“, betont Döcker. Als weiteren Pluspunkt betrachtet die AWO, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft laut Gesetzentwurf an die Sprache der Weltgesundheitsorganisation angelehnt und möglichst bundeseinheitlich ausgestaltet werden soll.. „Im Sinne einer gerechten Gesellschaft müssen Leistungen der Eingliederungshilfe - egal wo man wohnt- bundeseinheitlich geregelt werden“, fordert Döcker.
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Mona Finder
Pressesprecherin