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Von: Sinje Vogel
Seit Anfang 2016 läuft die bundesweite Initiative "Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften", die durch das Bundesfamilienministerium gefördert wird. In 25 Konsultationseinrichtungen - die AWO ist mit 5 Konsultationseinrichtungen dabei - haben Gewaltschutzkoordinator*innen seit letztem Jahr die Möglichkeit, erste Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in den Flüchtlingsunterkünften zu treffen und an Schulungen teilzunehmen.
In 2017 werden nun weitere 75 Koordinierungsstellen zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften gefördert. Ziel der Bundesinitiative ist es, die Sicherheit von Frauen, Kindern, Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern und alle Beschäftigten in Fragen des Kinderschutzes zu schulen und für Gewalt- und Gefährdungssituationen zu sensibilisieren.
Weitere Informationen
Alle relevanten Informationen zur Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ sowie Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie auf der Webseite der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH.
Das Interessenbekundungsverfahren sowie das anschließende Antragsverfahren läuft direkt über das Familienministerium.
Das Interessenbekundungsverfahren, an dem öffentliche, freie und private Träger von Flüchtlingsunterkünften teilnehmen können, findet vom 04. Januar bis zum 10. Februar 2017 statt.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Servicestelle Gewaltschutz-Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung:
Servicestelle Gewaltschutz-Gemeinschaftsunterkünfte - Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-Mail: servicestelle@gewaltschutz-gu.de
Telefon: 030 / 390 634 75 in der Zeit
Mo-Mi, Fr 9-12 Uhr und Do 14-17 Uhr.